ARVB

1 Gegenstand der ARVB  

1.1 Die vorliegenden ARVB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Magawish Travel, nachfolgend Reisebüro genannt.

1.2 Die vorliegenden ARVB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.

1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die ARVB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.

2 Abschluss des Vertrages

2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden ARVB (Ausnahme siehe Ziffer 1.3).

2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren            

3.1 Die Preise sind aus den unterbreiteten Offerten und Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer. Vorbehalten sind allfällige Zusatzkosten für die Reise vor Ort (z.B. Visagebühren, Tourismustaxen) und weitere Kosten gemäss Vertrag und/oder dieser ARVB.

3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.

3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.

3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.

3.5 Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt. Grundsätzlich wird pro Auftrag eine Dossier Gebühr von Fr. 60.00 erhoben. Gebühren für Beratung und Offerten werden nach Aufwand berechnet, wobei der Kunde vorgängig über die Kosten orientiert wird.

3.6 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden                                          

4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro schriftlich mitzuteilen und erst gültig, wenn sie vom Reisebüro bestätigt werden.

Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

4.2 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen (z.B. Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft, Umbuchung der Flüge) erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 pro Person, jedoch maximal Fr. 300.00 pro Auftrag, auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt.  Diese wird durch eine allfällige Annullations-kostenversicherung in der Regel nicht gedeckt. Sind die Bearbeitungskosten des Veranstalters höher, sind sie vom Kunden vollumfänglich zu übernehmen.

4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (siehe Ziffer 4.2 hiervor) die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Sofern der Vertrag oder diese ARVB nicht davon abweichen, gelten neben der Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten:

60-31 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
30-15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
14-8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
07-0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Bei Gruppenreisen gelten folgende Annullationskosten:

31-0 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
4.4 Bei Flügen werden zusätzlich die allfälligen Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises und gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

4.5 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.

4.6 Das Reisebüro empfiehlt stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.

5 Ersatzreisender                                                        

5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

6 Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro      

6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.

6.2  Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.

6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertig Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

7 Annullation der Reise durch das Reisebüro                      

7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist.

Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks, Epidemien, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen versucht das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzubieten. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8 Abbruch der Reise durch den Kunden                                

8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

9 Beanstandungen während der Reise                                  

9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Ist der Mangel nicht geringfügig, und wird er nicht innert 48 Stunden nach Mitteilung behoben, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess. Der Kunde hat jederzeit das Schadenminderungsprinzip zu wahren und den Leistungserbringer über Beanstandungen unverzüglich zu informieren.

9.2  Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

10 Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden u.a. folgende Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnungen, Bestätigungen, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten dem Reisebüro unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).

– Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten und Gepäckbestimmungen.
- Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an, wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der vom Leistungserbringer vorgegebenen Bedingungen (z.B. verlangte Tauchzertifikate, ärztliche Atteste).
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten.

10.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, übernimmt das Reisebüro keine Haftung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ihm ausgestellt Reiseunterlagen (z.B. Vouchers) den Leistungserbringern (z.B. Hotels) vor Ort aushändigen muss. Kann der Kunde Reiseunterlagen vor Ort nicht vorlegen, entstehen ihm daraus allenfalls Mehrkosten. Eine Haftung des Reisebüros entfällt.

11 Haftung   

11.1  Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

11.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.

11.3 Das Reisebüro haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden (Ziffer 10) entstehen.

11.4 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, 

Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

11.5 Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.

11.6 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen..7 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.   

11.8 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen. 

11.9 Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschrieben aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 

12 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa    

Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA.

Der Kunde ist selbst für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selbst übernehmen.

13 Ombudsmann
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.

14 Verjährung 

Die Schadenersatzforderung gegen das Reisebüro, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

15.2 Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht im Kanton Baselland.